Weinger bezahlte Krankentage für das Personal in der Kindertagespflege – GRÜNE besorgt

Dr. Sabrina Keil, Obfrau für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jugendhilfeausschuss

Pressemitteilung 17. Juli 2024

Eltern, die Kindererziehung und Berufstätigkeit unter einen Hut bekommen müssen, wissen wie wichtig eine zuverlässige Betreuung ist. In Willich gibt es seit Jahren leider nicht genügend Plätze in den Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Nicht nur deswegen ist die Kindertagespflege zu einer wichtigen Säule im Betreuungssystem geworden. Die Satzung mit den Vertragsbedingungen zwischen Stadt und den Tagespflegepersonen sollte nun verändert werden. Die alte Satzung von 2020 zur Förderung der Kindertagespflege hielt 30 Werktage betreuungsfreie Zeit im Kalenderjahr fest. Das entspricht dem gängigen Urlaubsanspruch eines Berufstätigen in Vollzeit. Einen Passus zu finanzierten Krankheitstagen suchte man in der Satzung vergeblich. Die Stadt Willich zahlte den Personen, die in der Tagespflege arbeiten, bislang bis zu 30 Krankheitstage (inkl. Kindkranktage). Die Neufassung der Satzung sieht nun nur noch 15 bezahlte Krankheitstage vor.

Tagespflegepersonen trugen dem Jugendhilfeausschuss im April 2024 vor, dass die Verringerung der bezahlten Krankheitstage erhebliche Zukunftsängste weckt. Sie fürchten, längere eigene Erkrankung oder die ihrer eigenen Kinder führe an die finanziellen Grenzen. Glaubhaft und nachvollziehbar zeigten sie auf, dass auch die geplante Vergütungsanhebung nicht ausreiche, um genügend Rücklagen zu bilden. Denn anders als andere Selbständige sind sie an die Stundensätze der Satzung gebunden und können nicht wie jeder andere Selbständige ihre Stundensätze eigenständig kalkulieren.

So meinen die Betroffenen, dass die Neuregelung künftig dazu führen könne, Kinder bei Krankheitsanzeichen früher nach Hause zu schicken oder sie selber krank weiterzuarbeiten. Ganz zu schweigen von den mentalen Belastungen, die die neue Regelung auslöst. Wir wissen alle, dass die Folgen einer mentalen Belastung oftmals in eine Langzeiterkrankung führen.

Vor diesem Gesamtbild brachten Die GRÜNEN deshalb einen Alternativvorschlag zur Abstimmung in die Sitzung des Rates vom Juli 2024 ein. Die bisherige Regelung mit 30 Kranktagen pro Kalenderjahr sollte zunächst, zeitlich befristet bis Mitte 2026, beibehalten werden. In dem Zeitraum sollte beobachtet werden, ob sich die durchschnittliche Zahl von zehn Krankheitstagen bei den Tagespflegepersonen nach Einführung der neuen Satzung deutlich verändert. Dem wollte die Mehrheit, allen voran CDU und SPD im Rat am 04.07.2024 nicht folgen.

„Wir halten den Umgang mit den betroffenen Tagespflegepersonen nach wie vor nicht als zielführend und wenig wertschätzend. Wir haben dem Vorschlag der Verwaltung nach Ablehnung unseres Antrags zähneknirschend zugestimmt, damit die Tagespflegepersonen auf jeden Fall die Vergütungsanpassung erhalten“ erklärt Claudia Poetsch, Ratsmitglied der GRÜNEN.

„Das ist tatsächlich nur die zweitbeste Lösung“ findet auch Dr. Sabrina Keil, Obfrau der GRÜNEN im Jugendhilfeausschuss. „Und es bleibt zu hoffen, dass nun die festgeschriebene Regel, dass bei mehr als 15 Krankheitstagen im Kalenderjahr die Tagespflegeperson auf eine Härtefallregelung hoffen kann, auch großzügig Anwendung findet.“
In Anbetracht der zum Teil sehr angespannten Betreuungssituation in einigen Kindertageseinrichtungen sowie der Tatsache, dass längst nicht alle Kinder in Willich ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz einlösen können, hoffen die GRÜNEN, dass die Tagespflegepersonen in Willich mit dem gestiegenen Druck gut umgehen können und nicht frustriert ihr Betreuungsangebot zurückfahren.

Willich, 17. Juli 2024