Strategische Ausrichtung der Willicher Baupolitik

I) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne im Stadtgebiet Willich vorrangig Bebauungsmöglichkeiten für Geschosswohnungsbauten mit wesentlichen Anteilen von barrierefreien Wohneinheiten berücksichtigt bzw. gefordert werden.

II) Außerdem wird beantragt, zur Verbesserung der Planungsgrundlagen und -sicherheit im Sinne einer zielgenauen und zukunftsorientierten Stadtplanung eine statistische Auswertung zu erstellen, um eine belastbare Aussage über den vorhandenen sowie mittel- und langfristig zu erwartenden tatsächlichen Wohnungsbedarf für die Bürger der Stadt zu erhalten. Zur Reduzierung des Aufwandes soll, soweit möglich, auf bereits bestehende verlässliche Daten wie Bevölkerungsentwicklung, Immobilienbestand in vergleichbaren Gemeinden o.ä. zurückgegriffen werden.

Begründung :
In den vergangenen Jahren lag ein Schwerpunkt neuer Bebauungspläne, insbesondere auch bei der Entwicklung neuer Wohngebiete, auf dem klassischen Einfamilienhausbau (Reihen- und Doppelhäuser, teilweise auch freistehend). Diese Häuser zeichnen sich durch Wohnen auf mehreren Etagen, die im Wesentlichen nur durch Treppen miteinander verbunden sind, aus und sind als Neubau durch den relativ hohen Grundstücksanteil und die geltenden gesetzlichen Bauvorschriften auch sehr teuer. Die Zielgruppe dieser Bebauungen liegt bei relativ jungen Familien mit Kindern, die eine Barrierefreiheit zunächst nicht brauchen, denen bei der Umsetzung aber naturgemäß finanzielle Grenzen gesetzt sind.

Die Demographie in ganz Deutschland und Europa geht jedoch eindeutig und für die nächsten Jahrzehnte unumkehrbar auf einen deutlich höheren Anteil älterer Menschen zu. Deren Wohnbedürfnisse weichen deutlich von diesen EFH-Bebauungen ab, da diese Menschen Leben auf 1 Etage mit barrierefreien Zugängen benötigen, weniger Platzbedarf durch Auszug ihrer Kinder haben und auch einen geringeren Versorgungsaufwand der Wohnimmobilie selbst (durch Gärten und große, nicht benötigte Flächen) wünschen.

U.a. in Ermangelung von geeigneten und wertigen Alternativen verbleiben diese Menschen in Ihren EFH und verhindern so die Möglichkeit, dass junge Familien ihre großen und auf Grund des Alters auch preisgünstigeren Immobilien nutzen können.

Im gesamten Stadtgebiet entstehen somit eine unnötig hohe Fehlbelegung des gesamten Wohnungsbestandes und ein im Vergleich zum tatsächlichen Wohnbedarf deutlich überproportionaler Anteil an EFH bei gleichzeitigem Mangel von geeigneten Wohnungen. Diese Situation wird sich, bedingt durch die demographische Entwicklung, aber auch durch die in Deutschland generell zu beobachtende Tendenz zu Kleinhaushalten auch bei jüngeren Menschen, in Zukunft weiter verschärfen.

Für eine weitsichtige Stadtentwicklung ist es daher erforderlich, umgehend die Weichen in Richtung Anpassung an die veränderten Bedarfe zu stellen, da eine spürbare Verbesserung der Situation naturgemäß Jahre Vorlauf erfordern. Die Stadtplanung kann dabei umso zielgenauer sein, je besser die hierfür zur Verfügung stehenden Planungsgrundlagen sind.