Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

Zur Sitzung des Planungsausschusses am 19.02.14
TOP : Ergänzung / Erweiterung der Tagesordnung (Stellungnahme der Verwaltung zum LEP). Zum Entwurf der Verwaltung für die Stellungnahme zum LEP nimmt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wie folgt Stellung :

Zu 4-3 : Nachdem es inzwischen weltweit nahezu unbestritten ist, dass der menschen-verursachte Klimawandel stattfindet und zu schwerwiegenden Folgen für die gesamte Menschheit führen wird, ist es aus Sicht unserer Fraktion nicht angemessen, den Klimaschutzplan als nachrangige und untergeordnete Fachplanung darzustellen. Auch wenn die Ergebnisse des Klimaschutzplans und daraus resultierende Schlussfolgerungen noch nicht vorliegen, ist es schon jetzt erforderlich, diesen frühzeitig die notwendige Priorität einzuräumen. Es ist aus unserer Sicht nur schwer vorstellbar, welche Kriterien beim Abwägungsprozess wichtiger sein sollten als der Klimaschutz zum Wohl der gesamten Menschheit zukünftiger und bereits lebender Generationen. Selbstverständlich wäre daher bei etwaigen Widersprüchen zwischen dem nun zu verabschiedenden LEP und dem zukünftigen Klimaschutzplan ersterer an letzteren anzupassen.

Zu 6.1-2 / 6.1-10 : Es ist nachvollziehbar, dass für die weitere Entwicklung der Stadt aus verschiedenen Gründen Alternativen für Flächenentwicklungen bestehen sollten. Insofern ist die Berücksichtigung alternativer Entwicklungsflächen wie zur Zeit gegeben sinnvoll. Gleichzeitig sollte aber klar sein, dass nur ein angemessener Anteil dieser Gesamtflächen unter Beachtung der bekannten demographischen und bevölkerungsquantitativen Entwicklung entwickelt werden darf. Ziel der Stadtplanung muss es sein, so sparsam wie möglich zusätzliche, bisher unbebaute Flächen zu beanspruchen und stattdessen, wie im Entwurf des LEP vorgesehen, vorrangig Entwicklungspotentiale innerhalb der bereits bestehenden Flächen zu fördern und zu nutzen. Der „Bedarf“ muss sich dabei insbesondere an dem innerkommunalen Bedarf, d.h. in unserem Fall dem Bedarf der Willicher Bürger und Bürgerinnen orientieren, und nicht zu einer vorrangigen Anwerbung aus umliegenden Regionen führen, die in Ihrer Konsequenz nicht nur zu Chancen sondern, z.B. bei der Verkehrsinfrastruktur, auch zu Belastungen unserer Gemeinde führt. Das grundsätzliche Ziel des LEPs, durch die Rücknahme von Siedlungsflächenreserven eine unnötige Überbauung von Naturflächen zu verhindern, ist daher zu unterstützen.

Ganz unglaubwürdig wirkt vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in der Stadt Willich das Argument, zusätzliche Siedlungsflächen zu benötigen, um angemessene Grundstückspreise sicherzustellen. Tatsächlich ist die Stadt Willich selbst z.Z. mit Preissteigerungsraten von 25% und mehr beim Verkauf stadteigener Grundstücke der größte Preistreiber am Immobilienmarkt in Willich.

Zu 6.1-4 / 6.1-11 : Insgesamt sieht unsere Fraktion kein Überwiegen der Vorteile von bandartigen Siedlungsentwicklungen und Splittersiedlungen. Die Zielsetzung im LEP, diese Form der Siedlungen zu minimieren, halten wir für gerechtfertigt.

Zu 6.3-3 : Wie bekannt, steht unsere Fraktion einer Erweiterung des Gewebegebietes Muenchheide über die A 44 hinaus negativ gegenüber. Dies gilt neben der generellen Erfordernis, mit unbebauten Flächen unter Beachtung zukünftiger Entwicklungen schonend umzugehen (siehe auch 6.1-2) im konkreten Fall auch wegen der ohnehin schon sehr angespannten verkehrlichen Situation in diesem Bereich. Faktisch stellen große Verkehrs-wege wie Autobahnen oder Schienenwege Zäsuren in der Landschaft dar, so dass die grundsätzliche Zielsetzung im LEP aus unserer Sicht richtig ist.

Zu 7.1-6 : Die grundsätzliche Bedeutung von zusammenhängenden Grünzügen für das Kleinklima, die Naherholung und den Natur- und Artenschutz sollte unstrittig sein. Das Ansinnen der Verwaltung, derartige Flächen sonstigen Nutzungen zugänglich zu machen, lehnt unsere Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In der Praxis wird eine klare Abgrenzung angeblich noch verträglicher und nicht mehr verträglicher Nutzungen nicht möglich sein bzw. zu ständigem Konfliktpotential führen. Wie lang eine Gastronomie oder andere Freizeiteinrichtungen in derartigen Schutzräumen noch verträglich sind, wird am Ende subjektiven Empfindungen unterworfen sein.

Offensichtlich ist, dass dieser Punkt der Stellungnahme als Reaktion auf die untersagte Ausdehnung der Gastronomie in den Neersener Schlosspark zu verstehen ist, der Bestandteil eines geschützten Grünzuges ist. Unsere Fraktion hat einer entsprechenden Initiative bereits in der Vergangenheit ausdrücklich nicht zugestimmt.
Zu 8.1-4 : Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine klare Festlegung auf 1 Trasse des eisernen Rheins wegen der zahlreichen Einflussfaktoren und Abwägungsaspekte noch nicht möglich sein. Unter Beachtung der Bedeutung des Gesamtkonzeptes ist es aus unserer Sicht angemessen, im LEP hierfür ggf. alternative Trassenverläufe vorzuhalten, so wie es auch bei den Flächen für Siedlungserweiterungen auf kommunaler Ebene gefordert und auch gewährt wird. Eine Bewertung der ins Auge gefassten Trasse zu gegebener Zeit auch aus kommunaler Sicht bleibt selbstverständlich vorbehalten.
Auf Grund der oben im Detail aufgeführten Punkte kann die Stellungnahme der Verwaltung zum LEP von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der vorliegenden Form nicht mitgetragen werden.