Schulträger-Anreize für Schulleitungsstellen in der Primarstufe

RF: Prüfauftrag

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Prüfung folgender Sachfragen:

  • Ist es rechtlich zulässig, Dienstzeiten der Schulleitungen an Grundschulen aus der Unterrichtsverpflichtung zu Teilen in das Folgejahr zu verschieben?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen zur Installation eines Schulverwaltungsassistenten erfüllt sein? Welche Aufgabenbereiche dürfen von diesem ausgefüllt werden?
  • Ist es rechtlich zulässig, als zusätzlichen Stellenanreiz seitens des Schulträgers temporär Unterstützungsleistungen wie Fahrgeld zu gewähren?
  • Ist es rechtlich zulässig, entsprechende Informationen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zu kommunizieren?

Begründung:

In NRW sind aktuell weit über 10% aller Schulleitungsstellen im Bereich der Primarstufe unbesetzt. In Untersuchungen hierzu wird diese Entwicklung zurückgeführt auf eine hohe Belastung durch zunehmende Verwaltungsarbeiten bei nur geringem zusätzlichem Leistungsanreiz.

Auch die Willicher Grundschulen leiden unter der sich verschlechternden Ausgangslage im Zuge der Nachbesetzung von Schulleitungen und Stellvertretungen im Bereich der Primarstufe. Diese Rahmenbedingungen erschweren zunehmend die Fortführung ihrer anerkannt guten Arbeit.

In Zeiten eines zu erwartenden demografischen Abschwungs können diese Rahmenbedingungen dazu geneigt sein, dass einzelne Standorte hinsichtlich der kurz- und mittelfristig zu erwartenden Anmeldungen nachhaltig gefährdet sind. Um die Schulen im Sinne einer verbesserten Planungssicherheit flankierend zu unterstützen, wenden wir uns mit dem oben aufgeführten Prüfantrag an Sie. Ziel soll hierbei sein, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens attraktive Voraussetzungen für Schulleitungsstellen und Stellvertretungen an Willicher Grundschulen zu schaffen.

Der Prüfauftrag geht auf eine Anregung von Bernhard Fleischer und Merlin Praetor zurück.