Registrierungspflicht für kastrierte Katzen in der Stadt Willich

Die Population freilebender Katzen ist durch den Kontakt mit nicht kastrierten Katzen im Stadtgebiet Willich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Katzen können zwei Mal im Jahr bis zu sieben Welpen bekommen. Nicht kastrierte Freigänger-Katzen tragen fortlaufend zur Vermehrung der Katzenpopulation bei. Bisherige Maßnahmen, Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen, tierärztliche Versorgung kranker Tiere, schafften bislang keine nennenswerte Abhilfe. Sie verursachen Kosten und belasten u.a. die Arbeit des Tierschutzes für Willich e.V. anhaltend auf hohem Niveau.
Sind Freigänger-Katzen kastriert kann die Anzahl der Katzen im Stadtgebiet eingedämmt werden. Auch die Gefahr der Ansteckung mit Krankheiten, die z.B. auch auf Mensch und Tier übergehen können (wie z.B. Giardien, Parvovirose usw.) kann verringert werden.
Viele Fundtiere sind verwahrlost, krank, von Flöhen und Würmern befallen sowie aufgrund ständiger Schwangerschaften regelrecht ausgemergelt. Eine Kennzeichnungs-, Kastrations- und Registrierungspflicht ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz in der Stadt Willich. Nur so kann das Leiden dieser streunenden und oft kranken Tiere vermindert werden. Durch die Kastration kommt es auch zu weniger Revierkämpfen und den damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahren.

In Willich sind Katzenhalter verpflichtet, wenn sie ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Zur Kennzeichnung muss die Katze tätowiert sein oder einen Mikrochip implantiert haben. (§ 5 Abs. 3, OVO, vom 31.12.2007 (Fassung vom 10.11.2016))
Die Stadt Willich Willich ahndet zur Zeit Verstöße gegen das Kennzeichnungs- und Kastrationsgebot gemäß des aktuellen Bußgeldkatalogs nicht.

Damit die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nicht weiter ins Leere läuft beantragten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FürWillich daher folgende Punkte:

  1. Es wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Eine unverzügliche Registrierung in einem deutschen Haustierregister (z.B. Tasso oder Findefix) ist ausreichend. Die Registrierung ist nach jedem Halterwechsel zu aktualisieren.
  2. Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungs-, Kastrations- und Registrierungspflicht von Freigänger-Katzen soll gegen die Tierhalterin/den Tierhalter ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250,00 Euro pro Katze verhängt werden.
  3. Die Verwaltung möge diese Regelungen durch entsprechende Informationen im Internet und durch Pressemeldungen publik machen.
  4. Die Verwaltung möge einen Flyer erstellen, der in Tierarztpraxen zur Information kostenlos ausgelegt werden kann. Dieser Flyer soll auch Informationen zur Registrierungs- und Kastrationspflicht beinhalten.

Der Tierschutz für Willich e.V. hat mitgeteilt, dass er weiterhin gerne Tierhalter bei der Registrierung der Katzen hilft, weiterhin Kastrationsaktionen bei verwilderten Hauskatzen vornimmt und auch sozial schwächer gestellte Mitmenschen bei der Umsetzung der Kastrations- und Kennzeichnungsverordnung unterstützt.