Offizielle Städtepartnerschaft mit Smiltene (Lettland)

Smiltene_01RF: Antrag
Der Rat der Stadt Willich möge beschließen, dass die Stadt Willich Bemühungen unternimmt, die vielfältige, langjährige Freundschaft Willichs zur lettischen Stadt Smiltene durch den Abschluss einer offiziellen Städtepartnerschaft u.a. kulturell, wirtschaftlich und politisch zu verstetigen bzw. auszubauen.

Begründung:
„Städtepartnerschaften sollen dazu dienen, geistiges, kulturelles und wirtschaftliches Leben in grenzüberschreitendem Austausch zu vermitteln, zu erfahren und zu verstehen. Voraussetzung für jede Städtepartnerschaft ist deshalb, dass partizipierende Städte in eine Partnerschaft den festen Willen einbringen, zwischen ihren Bürgern den Geist der Solidarität zu pflegen, um so auf lokaler Ebene einen Beitrag zu Völkerverständigung, Freundschaft und internationalem Frieden zu leisten.“ (www.dortmund.de, 28.7.14)

Die herausragenden Beziehungen zu Smiltene (dokumentiert durch den seit 2002 bestehenden Freundschaftsvertrag), die in Willich federführend durch den Deutsch-Lettischen Freundeskreis e.V. gepflegt und organisiert und ferner durch Schulen, Kirchengemeinden und andere Akteure der Zivilgesellschaft (Vereine, BürgerInnengruppen) mit Leben erfüllt werden, verdienen es, auf eine Stufe der Beziehungen Willichs zu Linselles und Zogorè gestellt zu werden. Eine offizielle Städtepartnerschaft würde die seit über zwei Jahrzehnten bestehende vielfältige Freundschaft zu Smiltene in den vorgenannten Bereichen und deren Haupthandlungspersonen einerseits würdigen, andererseits institutionalisieren und demnach vertiefen, verbreitern und Aktivitäten geregelt bündeln. Bürgerschaftliches Engagement in den internationalen Beziehungen könnte zunehmend finanziell unterstützt werden. Davon könnten beispielsweise auch Impulse in die Dimension von Politik und Verwaltung ausgehen. Stadtplanung, Stadterneuerung, Wohnungsbau, kommunale Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen, Öffentlicher Nahverkehr, Wirtschaftsförderung und Umweltschutz sind in diesem Zusammenhang Aspekte, die im Zuge einer Städtepartnerschaft im Sinne des voneinander Lernens thematisiert werden könnten.

In der Beschlussvorlage sollten die bisherigen und gegenwärtigen gemeinsamen Aktivitäten und allgemein bekannten Freundschaftsbeziehungen Willicher Bürgerinnen und Bürger und offizieller Stellen mit Smiltene ausführlich dargelegt werden. Vor allem die Leistungen des Deutsch-Lettischen Freundeskreis e.V. sind auszuwerten bzw. sollte eine Stellungnahme desselben zum Anliegen der offiziellen Städtepartnerschaft eingeholt werden. Ebenfalls vorab ist die Sicht der Stadt Smiltene zum Unterfangen der Städtepartnerschaft zu erfragen. Die konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten, um abstrakte Ziele von Städtepartnerschaften wie Wahrung des Friedens, Solidarität unter demokratischen Vorzeichen in Europa, eine wirtschaftliche Entwicklung, die ökologisch und sozial ist, Stärkung der Zivilgesellschaft, Durchsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf allen Entscheidungsebenen und Schutz von Gemeinschafts- und Umweltgütern erreichen zu können, sind im Fall Smiltene zu prüfen. Vor allen Dingen sollte ein breiter internationaler Bürgerdialog untereinander („bottom up“), wie er bereits seit längerem auf kultureller und schulischer Ebene stattfindet, fortwährend die Ausgangsbasis für eine weiterreichende formelle Beziehung Willichs zu Smiltene bilden. Somit sind denkbare regelmäßige, institutionalisierte Handlungsfelder der Beziehungspflege im Rahmen einer etwaigen offiziellen Städtepartnerschaft sowie singuläre Kooperationsprojekte in die Beschlussvorlage aufzunehmen.

Zu prüfen ist auch, ob, welche und in welcher Höhe Fördermittel für das Bestreben der Städtepartnerschaft Willichs mit Smiltene „von deutscher Seite“ zur Verfügung stünden. So stehen Fonds des Auswärtigen Amtes und der Europäischen Union bereit, die bei der Finanzierung der unterschiedlichen Kooperationsprojekte helfen könnten. Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas in Köln ist in diesem Fall Ansprechpartner zum Verständnis der Förderrichtlinien.

Der Antrag geht auf eine Anregung von Dr. Raimund Berg zurück.