Haushalt 2019 – Förderung des innerörtlichen Fahrradverkehrs 21. November 2018 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Willich beantragt zur Beratung und Beschlussfassung: Zur Förderung der Errichtung von alltagstauglichen Fahrradunterstellplätzen im Bereich von bestehenden Geschosswohnungsbauten soll ein Förderprogramm der Stadt entwickelt werden, welches entsprechende Eigentümer motivieren soll, die Abstellsituation von Fahrrädern bei ihrem Objekt deutlich zu verbessern. Das Programm soll mit einem jährlichen Budget von € 25.000,- ausgestattet werden und entsprechend den noch zu erarbeitenden Förderrichtlinien 10% der Herstellkosten, maximal € 1.500,- als Zuschuss bereitstellen. Die Förderrichtlinien sollen von der Verwaltung erarbeitet werden. U.a. sollen Aspekte wie barrierefreier und einfacher Zugang zum öffentlichen Straßenraum sowie witterungs-geschützte und diebstahlsichere Unterbringung der Fahrräder berücksichtigt werden. Ggf. sind hierfür die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. über Satzungen) zu schaffen. Begründung: Zur Entschärfung der innerörtlichen Verkehrsproblematik ist ein Umstieg der Fahrten vom Pkw auf das Fahrrad von essentieller Bedeutung. Die tägliche Nutzung des Fahrrades für den innerörtlichen Verkehr anstelle des Pkws wird aber häufig auch erschwert durch unpraktikable Unterbringungsmöglichkeiten der Fahrräder. So werden Fahrräder, die erst über Treppen aus den Kellern oder durch Wegrangieren von Autos in Garagen nutzbar gemacht werden können, gerade für die bestens geeigneten Kurzstrecken oftmals nicht genutzt, da der Aufwand hierfür zu hoch ist. Erst wenn Fahrräder ähnlich wie Pkws jederzeit und einfach einsatzbereit sind, werden diese auch als echte Alternative im Alltag wahrgenommen. Daher sollen, zunächst beschränkt auf Geschosswohnungsbauten, in denen oftmals auch keine anderen Einrichtungen wie ebenerdige Garagen o.ä. zur Unterbringung vorhanden sind, Fahrradabstellplätze gefördert werden. Auf Grund der Tendenz zu immer hochpreisigeren und schwereren Fahrrädern (E-Bikes) ist eine barrierefreie sowie witterungs- und diebstahlgeschützte Unterbringung Voraussetzung für eine entsprechende Akzeptanz derartiger Stellplätze.