Haushalt 2015: Schulträgeraufgaben

Antrag zum Haushalt 2015 Hier: Produkt 03.08. Schulträgeraufgaben, Zentrale Steuerung Schulausschuss
Hiermit stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, die Mittel für eine zusätzliche FSJ-Stelle ab dem 01.08.2015 in den Haushalt 2015 und in die mittelfristige Finanzplanung 2016–2018 einzustellen. Der schulische Einsatzort ist je nach Inklusionsbedarf die Robert-Schuman-Europaschule (RSE) oder das Lise-Meitner-Gymnasium (LMG). Die Mittel sind bis zum Vorliegen der Anmeldezahlen der RSE und des LMG mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die weitere Entscheidung über den Einsatzort obliegt danach dem Schulausschuss. Die Kosten in Höhe von ca. 4.500 EUR können wie folgt gedeckt werden:

Zukunftswerkstatt Willich 2020 (52913300): -1.000 EUR
Aufwendungen Inklusion (52919020): -1.000 EUR
Aufwand für Gebäudereinigung (52415000): -1.000 EUR
Unterhaltung des Verkehrsgrüns (52421600): -1.500 EUR

Begründung:
Seit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes können Eltern eines Kindes mit festgestelltem Förderbedarf den Förderort frei wählen. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Die Eltern können sich über diese Empfehlung hinwegsetzen, sind nach APO-SI allerdings dann einem Schulaufnahmeverfahren ausgesetzt, in welchem deren Kinder gegenüber anderen Kindern mit Förderbedarf, die dem Vorschlag der Schulaufsicht folgen, einen komparativen Nachteil haben. Nach § 19 (5) und § 20 (5) Schulgesetz hat die Stadt Willich Orte des Gemeinsamen Lernens in der Primar- und in der Sekundarstufe eingerichtet. Für Willich sind dies für die Sekundarstufe das LMG und die RSE. In allen Fällen müssen Schulträger und Schulaufsicht die Aufnahmekapazitäten rechtzeitig vor der Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern festlegen. Das Schuljahr 2015/16 lässt für Willich erwarten, dass weit mehr als zehn Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule aufsuchen werden. Bei derzeit vorhandener suboptimaler Personalausstattung und Klassengröße ist der Bedarf vor Ort aufzufangen, um die schulische Inklusion in Willich mit der Perspektive gesamtgesellschaftlichen Erfolges weiter zu führen.