GRÜNE Stadt Willich: Prüfantrag für mögliche bürgerfreundliche Alternativen zur aktuellen Abwasserüberlassungspflicht – Ausschuss stimmt zu

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Auf dem Gebiet der Kommune Willich gibt es zahlreiche bereits bestehende Gebäude zum Beispiel in Gegenden mit geringer Bebauungsdichte, die mangels öffentlichen Kanals in unmittelbarer Nähe das anfallende Niederschlagswasser seit Jahrzehnten auf dem eigenen Grundstück versickern lassen. Diese Bestandsgebäude sollen nun an ein öffentliches, neu zu bauendes Kanalnetz angeschlossen werden, was für die Grundstückseigentümer nicht nur zu erheblichen einmaligen Investitionskosten, sondern auch zu jährlich anfallenden Abwassergebühren führen wird.

Grundlage für das geplante Vorgehen sind die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden (§ 46 LWG NRW) und die damit verbundene Abwasserüberlassungspflicht der Grundstückseigentümer (§ 48 Abs. 1 LWG NRW). Allerdings fordert § 55 Abs. 2 WHG die ortsnahe Beseitigung von Niederschlagswasser. Die dezentrale private Niederschlagsbewirtschaftung soll gefördert werden. Diese hat unter anderem das Ziel, Regenwasser auf dem Grundstück zurückzuhalten (Stichwort: Schwammstadt), das beispielsweise zum Bewässern genutzt werden kann oder durch Versickern dem Grundwasser zugutekommt.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der GRÜNEN die Verwaltung gebeten, mögliche bürgerfreundliche Alternativen zur aktuellen Abwasserüberlassungspflicht zu finden. Dieser Prüfantrag fand während der letzten Sitzung des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen (AfAGS) einstimmige Zustimmung. Die Verwaltung wird den Fragenkomplex nun „von einem fachkundigen Dritten rechtlich und konzeptionell prüfen lassen“ und das Ergebnis dieser Prüfung dem AfAGS vorstellen.

Diese Initiative ging von unserem Ratsherrn Paul Muschiol aus.