Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Willich 1. September 20151. Mai 2016 Foto: Till Matthis Maessen Foto: Till Matthis Maessen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Stadt Willich der Rahmenvereinbarung des Landes NRW zur Ausstattung von Flüchtlingen, die der Stadt Willich zugewiesen wurden, mit der Gesundheitskarte zur Krankenbehandlung beitritt. Die Stadt erklärt ihre Bereitschaft zur Teilnahme gegenüber dem Landes-Gesundheitsministerium. Begründung: Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW hat die Initiative ergriffen und seit über einem Jahr Gespräche mit den Krankenkassen, Kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Akteurinnen und Akteuren geführt. Ziel dieser Gespräche war es, in Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung mit den landesunmittelbaren Krankenkassen abzuschließen, damit diese die Krankenbehandlung für die Asylsuchenden übernehmen, wenn eine NRW-Kommune dies wünscht. Dies würde bedeuten, dass die Flüchtlinge in diesen Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte ausgehändigt bekommen, die sie – wie alle GKV-Versicherten – zu einem Ärztin-/Arztbesuch berechtigt, ohne vorher beim Sozialamt vorstellig zu werden. Jetzt ist der Rahmenvertrag NRW mit den Kassen und den Kommunalen Spitzenverbänden ausverhandelt. Neben den beiden AOKen Rheinland/Hamburg und NORDWEST sind auch weitere Kassen, die DAK Gesundheit, die Knappschaft, die Novitas Bkk, die Techniker Krankenkasse und die BARMER GEK der Rahmenvereinbarung beigetreten. Damit ist NRW das erste Land mit einem so breit von den Kassen getragenen Rahmenvertrag. Nach einem entsprechenden Beschluss können die Kommunen ihre Bereitschaft zur Teilnahme gegenüber dem Landes-Gesundheitsministerium erklären. Im Anschluss treffen die Kommune und eine der genannten Kassen die konkreten Verabredungen zur Umsetzung der Inhalte der Vereinbarung in der jeweiligen Stadt/Gemeinde und die Gesundheitskarte wird an die Asylsuchenden ausgegeben. Dann können vor Ort die in Zukunft den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge (nicht die in Erstaufnahmen, Zentralen Unterbringungen und Notunterkünften, denn dafür ist das Land in Form des Innenministeriums zuständig) mit ihrer Gesundheitskarte alle obligatorischen ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen, die auch KassenpatienInnen nicht ohne Antrag bekommen (z.B. Neuversorgung mit Zahnersatz, Psychotherapie, Vorsorgekuren, Künstliche Befruchtung etc.), bekommen auch Asylsuchende nur auf Antrag. Allerdings muss bei einigen dieser Leistungen die Kommune und nicht die Kasse entscheiden. Doch durch diese Änderung sparen die Kommunen Personal und Kosten und die Flüchtlinge müssen nicht mehr als BittstellerInnen zum Amt, um die Erlaubnis zu bekommen zum Arzt zu gehen. In den Arztpraxen und Krankenhäusern kann zudem nicht mehr erkannt werden, ob es sich bei der Patientin/dem Patienten um einen Flüchtling handelt. Es wäre ein wichtiger Beitrag gegen Stigmatisierung und für Teilhabe und Menschenrechte. Der Antrag geht auf Anregung von Merlin Praetor zurück.