
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Prüfung folgender Sachfragen:
- Sind für die nach dem Elektromobilitätsgesetz benannten Fahrzeuge von Seiten der Verwaltung Bevorrechtigungen geplant?
- In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen können Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks auf Hybrid- oder Elektrobetrieb umgestellt werden?
Sofern aktuell keine Bevorrechtigungen geplant sind:
- Welche Bevorrechtigungen können sinnvoll eingeräumt werden wie speziell ausgewiesener Parkraum (beispielsweise an „de Bütt“) oder zeitliche Ausnahmen zur Inanspruchnahme von Parkplätzen in ortsnahen Bereichen?
Begründung:
Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) will die Bundesregierung die Verbreitung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen fördern. Ziel ist hierbei unter anderem, zur Verringerung insbesondere von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs beizutragen.
Anfragensteller: Bernhard Fleischer.