Fördermaßnahmen im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes

Foto: Till Matthis Maessen
Foto: Till Matthis Maessen
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Prüfung folgender Sachfragen:

  • Sind für die nach dem Elektromobilitätsgesetz benannten Fahrzeuge von Seiten der Verwaltung Bevorrechtigungen geplant?
  • In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen können Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks auf Hybrid- oder Elektrobetrieb umgestellt werden?

Sofern aktuell keine Bevorrechtigungen geplant sind:

  • Welche Bevorrechtigungen können sinnvoll eingeräumt werden wie speziell ausgewiesener Parkraum (beispielsweise an „de Bütt“) oder zeitliche Ausnahmen zur Inanspruchnahme von Parkplätzen in ortsnahen Bereichen?

Begründung:
Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) will die Bundesregierung die Verbreitung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen fördern. Ziel ist hierbei unter anderem, zur Verringerung insbesondere von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs beizutragen.

Anfragensteller: Bernhard Fleischer.