Fördermaßnahmen im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes 24. Oktober 20151. Mai 2016 Foto: Till Matthis Maessen Foto: Till Matthis Maessen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Prüfung folgender Sachfragen: Sind für die nach dem Elektromobilitätsgesetz benannten Fahrzeuge von Seiten der Verwaltung Bevorrechtigungen geplant? In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen können Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks auf Hybrid- oder Elektrobetrieb umgestellt werden? Sofern aktuell keine Bevorrechtigungen geplant sind: Welche Bevorrechtigungen können sinnvoll eingeräumt werden wie speziell ausgewiesener Parkraum (beispielsweise an „de Bütt“) oder zeitliche Ausnahmen zur Inanspruchnahme von Parkplätzen in ortsnahen Bereichen? Begründung: Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) will die Bundesregierung die Verbreitung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen fördern. Ziel ist hierbei unter anderem, zur Verringerung insbesondere von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs beizutragen. Anfragensteller: Bernhard Fleischer.