Bereitstellung von kostenlosen Baumsetzlingen / Jungbäumen als öffentlich zugängliche Ersatzbepflanzung für die Bürgerschaft nach den Sommerunwettern – insbesondere dem Pfingstunwetter – durch die Stadt (Bauhof) 31. Juli 20141. Mai 2016 RF: Antrag auf Anregung der Willicher Bürgerschaft die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Willich beantragt, dass nach den schweren Sommerunwettern, insbesondere dem Pfingstunwetter, der Bevölkerung Baumsetzlinge/Jungbäume durch die Stadt (Bauhof) kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um in für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen Ersatzpflanzungen in Eigeninitiative vornehmen zu können. Begründung: Die Intention ist, dass das Stadtbild aufgewertet wird, eine subsidiäre Verantwortungsübernahme für das unmittelbare Lebensumfeld durch die Bürgerschaft erfolgt und eine stadtökologisch sinnvolle Maßnahme verstärkt angegangen wird. Schulklassen, Vereinsgruppen, Straßengemeinschaften, aber auch Privatpersonen, u.Ä. sollten sich zu diesem Engagement ermuntert fühlen. Beispielweise könnte eine Ersatzpflanzungsaktion im Rahmen eines pädagogischen Projekts im schulnahen Umfeld stattfinden. Den Transport zu entsprechenden Pflanzstellen sollte der Bauhof sicherstellen, die Pflanzung selbst der jeweilige zivilgesellschaftliche Akteur, der auch die weitere Grundpflege des Baumes übernimmt – z.B. im Rahmen einer schriftlich fixierten Patenschaft. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der von den BürgerInnen vorgeschlagene Alt-Standort geeignet ist, d.h. ob bereits alle Reste des umgestürzten oder zurechtgestutzten Altbestandes fachgerecht beseitigt wurden und der Standort für eine Neubepflanzung aus verkehrssicherungspflichtig und ökologisch unbedenklichen Gründen nun zur Verfügung steht. Im Falle einer zu verneinenden Anfrage schlägt die Verwaltung einen alternativen Pflanzstandort vor. Die Verwaltung wird gebeten, die Ersatzbepflanzungsaktion, die aus diesem Antrag hervorgeht, medial angemessen zu publizieren und somit auf die Bereitstellung von Baumsetzlingen/Jungbäumen für die Bürgerschaft nach den Unwettern öffentlich hinzuweisen.