Asylbewerbersituation in Willich

RF: Anfrage im Sozialausschuss am 29.01.2013:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Damen und Herren,
die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Anfrage zur Asylbewerbersituation in Willich mit der Bitte um Berichterstattung im Sozialausschuss am 29.01.2013.
A)
Aufgrund der letzten Asylbewerberzahlen in Willich, der daraufhin im Sozialausschuss (30.10.12) getätigten Ankündigung von Fr. Kamp, angesichts der aktuellen Platznot ein Raumkonzept zur Unterbringung der Asylbewerber vorlegen zu wollen, und zu diesem Thema publizierter Zeitungsartikel (vgl. www.rp-online.de/niederrhein-sued/willich/nachrichten/mehr-asylbewerber-und-kein-hoeherer-zuschuss-1.3057348; www.rp-online.de/niederrhein-sued/willich/nachrichten/asylheime-erwarten-zustrom-1.3034182; http://www.rp-online.de/politik/deutschland/die-meisten-zuwanderer-kommen-nach-nrw-1.3105786) stellen sich für B’90/Die Grünen nachstehende Fragen:
 1.    Wie setzt sich die stark gestiegene Fallzahl der Asylbewerber vom Familienstand her gegenwärtig zusammen?
 2.    Kann die Zuweisung der Asylbewerber durch das Land in ihrer Sozialstruktur durch die Stadt Willich beeinflusst werden (z.B. durch die Bereitschaft, mehr Familien aufzunehmen)?
 3.    a) Welches Raumkonzept bietet die Verwaltung auf, um Asylbewerber gegenwärtig und zukünftig konfliktarm untereinander und konfliktarm in Kontakt mit der örtlichen Bevölkerung unterzubringen?
b) An welchen Kriterien orientiert sich das Raumkonzept der Verwaltung? Ist alleine die kostengünstige Verfügbarkeit städtischer Gebäude ausschlaggebend oder kommen noch Kriterien wie z.B. eine dezentrale und gleichmäßige Aufteilung auf die Stadtteile sowie sozio-demographische und ethnisch-kulturelle Überlegungen hinzu?
Ein von der Stadtverwaltung erstelltes und praktiziertes nachhaltiges Raumkonzept zur Beherbergung Asylsuchender, das sich von der Standortwahl her familiär, ethnisch-kulturell und stadtteilbezogen ausgewogen präsentiert, könnte als Instrument der Prävention, zur Eindämmung zukünftiger Konfliktpunkte dienen. Darüber hinaus könnte die Stadtverwaltung im Zuge der Erstellung den Kontakt zu den in Willich ansässigen Flüchtlingen proaktiv ausbauen, bspw. könnten Sachverhalte wie die Willicher Warengutscheinregelung frühzeitig erläutert oder öffentliche Teilhabemöglichkeiten der Flüchtige aufgabenorientiert gefördert werden
B)
Fernerhin gibt es bzgl. der Warengutscheinregelung, die ebenfalls zuletzt Thema in der lokalen Presse, von Internetkommentaren (z.B. auf www.wz-newsline.de) sowie im Sozialausschuss (13.12.12) war, Klärungsbedarf seitens der Fraktion B’90/Die Grünen.
 1.    von Marcel B.  |  14.12.12 – 07:59  Uhr
Die sollten froh sein überhaupt etwas hier zu erhalten und mal schön leise sein!
 1.    von Gitte06  |  14.12.12 – 00:30  Uhr
     …Flüchtlinge fühlen sich diskriminiert
Was für ein unverschämtes Gesinde ! Lassen sich frech hier nieder und machen Vorschriften ..
Rausschmeissen sollte man sie !
Quelle: www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/willich/michael-stoffels-vom-fluechtlingsrat-greift-buergermeister-an-1.1180440 (15.12.12)
Das Asylrecht ist ein Menschenrecht und als Art. 16 Teil des Grundrechtskatalogs unserer Staatsverfassung. Diese Staatsverfassung – das Grundgesetz – ist eine wertorientierte Verfassung und garantiert das Asylrecht u.a. aus der Grundhaltung der christlichen Nächstenliebe heraus und als Akt der Humanität. Der Schutz Asylsuchender genießt Verfassungsrang und betrifft damit jedes Bürgerrechtsverständnis im Kern. Ein Asylrecht zweiter Klasse gibt es nicht.
Die exemplarisch zitierten Internetkommentare sind das Resultat der kürzlich erfolgten Diskussionen rund um die Warengutscheinregelung der Stadt Willich. Die Kommentare sind in ihrem fremdenfeindlichen Gehalt schädlich für das Willicher Gemeinwesen selbst und seinen Ruf. Der in den Kommentaren zum Ausdruck kommenden Haltung sollten sich Politik und Verwaltung der Stadt entschlossen entgegenstellen und für Toleranz und Rechtsstaatlichkeit werben. Einer Kommune mit ca. 50.000 Einwohnern ist es wohl möglich, etwa 160 Flüchtlinge (darunter zahlreiche Kindern und Jugendliche) ohne Anfeindung zu versorgen, zu dulden oder gar zu integrieren (ca. 0,0032 Asylbewerber je Einwohner). Dabei geht es prinzipiell nicht um die Frage, ob Hilfsleistungen bar oder in Form von Warengutscheinen ausgereicht werden. Hier ist die bisherige Linie durchaus weiterhin vertretbar, wenn überzeugende (moralische, juristische, (verwaltungs-)wirtschaftliche) Gründe dafür vorliegen. Es geht um die Setzung eines kommunikativen Zeichens und um das Aufgreifen der an sich begrüßenswerten Mitbestimmungsinitiative der in unserer Stadt lebenden Flüchtlinge. Denn diese Flüchtlinge werden in keinem städtischen Gremium – wie andere soziale Randgruppen auch – hörbar repräsentiert.
 1.    Wie viele Asylbewerber in Willich sind tatsächlich mit der Warengutscheinregelung unzufrieden bzw. zufrieden? Wurde die Aussage des Flugblatts überprüft, ob wirklich 64 Personen gegen die derzeitige „demütigende“ Verwaltungsmethode „protestieren“?
 2.    Liegen die Gründe noch vor, die in den 1980er-Jahren zur Einführung der Warengutscheinregelung führten? Welche weiteren Gründe gibt es für die Verwaltung, Sachleistungen anstelle von Geldleistungen zu gewähren?
 3.    Wie erfolgt die Kommunikation mit den Asylbewerbern? Gibt es einen Mitarbeiter, der eine Lotsenfunktion innehat, um den Gesprächsfaden kontinuierlich zu spinnen?
Die Anfrage erfolgt auf Anregung von Merlin Praetor.