Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Erhebung von Kostenbeiträgen zu Kopierkosten bei Willicher Schülern

die im Rat der Stadt Willich vertretene Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt eine Anfrage zur Erhebung von Kostenbeiträgen zu Kopierkosten bei Willicher Schülern.

Wir bitten die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
1) Werden an den Willicher Schulen entsprechende Kostenanteile für Kosten von Kopien eingesammelt?
1.1) Wenn ja: Wie wird die Erhebung der Gelder organisiert?
2) Kommt es zu Schwierigkeiten bei der Erhebung beispielsweise durch Ausbleiben von Zahlungen?
2.1) Wenn ja: Wie wird in diesen Fällen verfahren?
3) Wie hoch wird der zusätzliche zeitliche Aufwand für die Verwaltung eingeschätzt für eine zentrale Vereinnahmung der Kostenanteile per Verwaltungsakt (Kostenbescheid)?

Begründung:
Per Erlass ist geregelt, dass bestimmte Anteile aus Kopierkosten umlagefähig sind und von den Eltern getragen werden müssen (https://bass.schul-welt.de/6242.htm). In dem Erlass wird hingegen nicht ausgeführt, wie diese Gelder vereinnahmt werden. Eine übliche Praxis ist das Einsammeln durch das pädagogische Personal. In einigen Gemeinden und Städten werden diese Kosten mittlerweile zentral erhoben (Beispiel: https://www.ostseezeitung.de/Mecklenburg/Bad-Doberan/Stadtkasse-sammelt-Geld-fuer-Lernmittel-in-Kuehlungsborn-ein). Dies führt auf Seiten des pädagogischen Personals zu einer deutlichen organisatorischen Entlastung und auch Rechtssicherheit im Umgang mit fremden Geldern. Für die Städte und Gemeinden ergibt sich ein Mehraufwand, dem aber eine erhöhte Planungssicherheit und Transparenz hinsichtlich der finanziellen Mittel gegenübersteht.