Alternative und ergänzende Beschlussempfehlung zu TOP 3, AGS vom 28. April 2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zu TOP 3 der Sitzung des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzungen am 28. April 2015 Folgendes sowohl als alternative als auch ergänzende Beschlussempfehlung zur bisherigen Beschlussempfehlung der Sitzungsvorlage:

1. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen beauftragt die Verwaltung, auf Basis der bisherigen Erkenntnisse (60-100m-Rutschbahn, „Multimediaangebot“ etc.) ein Anforderungsprofil zur Angebotseinholung einer Wasserrutschbahn für „De Bütt“ zu erstellen und eine entsprechende Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Hierbei sind die in den Gesprächen und Vorortterminen gewonnenen Erkenntnisse der Obleute zu berücksichtigen.

2. Die Vertragsgestaltung bezüglich Pflege- und Wartungsaufwand und -rechte, Urheberfragen, Patentnutzungen und Insolvenzfragen sowie weiterer Folgekosten (Abschreibungshöhe, Strom-, Wärme-, Wasserverbrauch) etc. wird seitens der Verwaltung zur abschließenden Beratung im Fachausschuss oder ersatzweise dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

3. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Deckung und Folgefinanzierung der Investition zur Kenntnis und beschließt die mögliche überplanmäßige Deckung bis zur letztlichen Beratung und Beschlussfassuung zu verschieben.

Begründung:

Aus jugend-, freizeit- und sportpolitischer Sicht ist die fortdauernde Attraktivität des Schwimmbads stets unterstützenswert im Fokus der GRÜNEN gewesen. Politik und Verwaltung in Willich insgesamt haben zu Recht „De Bütt“ als Ankerfreizeitangebot für Alt-Willich und die Gesamtstadt mit überörtlichem Zentralitätswert von Beginn an gezielt gefördert. Dies soll auch in Zukunft geschehen. Allerdings ist der bisherige Ansatz von 300.000 € durch die hier avisierte Maßnahe um rund 87 % überschritten, ohne dass es hierzu konkrete Informationen zur Ausgestaltung der Rutsche im Detail oder zu wichtigen Themen wie Folgekosten einschließlich wichtiger kostenrelevater Vertragsbestandteile wie Pflege, Wartung, Patentnutzung von Sonderfeatures etc. gibt. Durch den Beschlussvorschlag soll einerseits der Weg frei gemacht werden, dass die Verwaltung eine Ausschreibung auf den Weg bringen kann, andererseits diese wohl wichtigste finanzielle Enscheidung für das Freizeitbad „De Bütt“ angemessen im Entscheidungsprozess von der Politik begleitet wird. Die Abwägung von Wirtschaftlichkeitsaspekten (u.a. Mehrwert der Rutschenlänge in Relation zur Investitionssumme) kann erst auf Basis verbindlicher Angebote und unter Berücksictigung verbindlicher Aussagen zu allen genannten Punkten der Folgekostenbetrachtung getroffen werden.