Änderung der Rahmenbedingungen zur Stundung der Straßenbaubeiträge sowie der in Rechnung gestellten Sollzinsen 18 November, 2018 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Ratenzahlung von Beiträgen für die Erschließung, den Straßenausbau und Kanalanschluss sowie Kostenersatz für einen Grundstücksanschluss derart vorzunehmen, dass ab sofort eine lineare Ratenzahlung mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren auf Antrag möglich ist, ohne Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben zu müssen. der bei Genehmigung einer Ratenzahlung vereinbarte Zins – sowohl für Altfälle, als auch für neuen Vereinbarungen – im Rahmen einer vierteljährlichen Anpassung dem EZB Leitzins entspricht Präambel: Der BdSt (Bund der Steuerzahler) NRW hat im Oktober 2018 die Initiative „ Straßenbaubeitrag abschaffen“ gestartet. Der BdSt NRW möchte die Landtagsabgeordneten in NRW verpflichten, sich mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu beschäftigen. Unabhängig vom Ergebnis der Initiative des BdSt sowie der Entscheidung des Landtags wird der obige Antrag gestellt. Die Diskussion, welche der Initiative des BdSt folgte, zeigt u.a., dass Grundstückseigentümer nicht immer in der Lage sind die Beiträge zur im Bescheid angegebenen Frist zu entrichten. Zusätzlich haben gerade ältere Mitbürger/innen Schwierigkeiten eine Finanzierung zu erhalten. Die Stadt Willich ermöglicht grundsätzlich die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Hierzu bedarf es eines Antrages sowie aktuell der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei Genehmigung der Ratenzahlung wird aktuell ein Zins in Höhe von monatlich 0,50% (nominal 6,00% p.a.) berechnet. Begründung: Durch die Möglichkeit der Vereinbarung einer Ratenzahlung ohne Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse soll sichergestellt werden, dass die Hemmschwelle für die Grundstückseigentümer gesenkt wird eine Ratenzahlung in Anspruch zu nehmen, die Verwaltung entlastet werden, da nunmehr keine Prüfung der eingereichten Unterlagen mehr notwendig ist die Stadt ohnehin bereits in Vorleistung getreten ist und eine Forderung gegenüber den Grundstückseigentümern hat, welche nunmehr verlängert wird. Durch die Senkung des Zinssatzes auf Höhe des aktuellen EZB-Leitzinses soll sichergestellt werden, dass die aktuellen Zinsen (nominal 6,00% p.a.) auf ein marktgerechte Höhe angepasst werden eine etwaige Anpassung des Zinssatzes vierteljährlich automatisch erfolgt