BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Regelungen zur Abwasserüberlassungspflicht bürgerfreundlich anpassen

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Die Fraktion der GRÜNEN im Rat der Stadt Willich bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten erwägt werden könnten, die Regelungen zur Abwasserüberlassungspflicht bürgerfreundlich anzupassen

Begründung

Der Anschluss- und Benutzungszwang ist grundsätzlich ein wichtiges Instrument, um Kommunen zu ermöglichen, ihre Netze verlässlich zu planen. Gleichzeitig soll die dezentrale private Niederschlagswasserbewirtschaftung gefördert werden. Mit dem Konzept der dezentralen privaten Niederschlagswasserbewirtschaftung soll u.a. das Regenwasser auf dem Grundstück zurückgehalten werden (Stichwort: „Schwammstadt“), als Frischwasserersatz für Bewässerungszwecke genutzt und dem Grundwasser durch Versickerung zurückgeführt werden.
In der jüngsten Vergangenheit sind Fragestellungen bei Bestandsgebäuden aufgetreten, die bisher nicht an das Abwassernetz angeschlossen waren, da kein öffentlicher Kanal an ihrem Grundstück vorbeiführte. Daher wurde das Niederschlagswasser dieser Gebäude auf dem eigenen Grundstück versickert.
Diese Bestandgebäude sollen nunmehr an ein öffentliches neu zu bauendes Kanalnetz angeschlossen werden, was sowohl zu erheblichen einmaligen Investitionskosten seitens der Grundstückseigentümer führt und nachfolgend zu laufenden jährlichen Gebühren im Rahmen der Abwasserüberlassung.

Eine alternative Belastung der Grundstückseigentümer mit einer Gebühr in Höhe der zu erwartenden jährlichen Abwassergebühren ist unseres Erachtens leider nicht möglich, da Gebühren immer mit einer Leistung verknüpft sein müssen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Darlegung möglicher Alternativen zur aktuellen Abwasserüberlassungspflicht.