Satzung

Die Satzung der Partei ist die Grundlage der Grünen Tätigkeit in der Stadt Willich. Unten finden Sie die Satzung zum durchlesen oder hier als PDF zum Download: Satzung Grüne Willich

Präambel

Aus dem Selbstverständnis heraus erscheit den GRÜNEN der Zusammenschluss in einer
Partei entbehrlich. Gleichwohl erfordert die Beteiligung an der politischen Willensbildung in
unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie auch das konstruktive Engagement
aller, die in der Parteiarbeit ein Mittel zur Verwirklichung unserer gemeinsamen politischen
Zielvorstellungen sehen.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die lokale Organisation der politischen
Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne des Parteigesetzes.
(2) Sein Tätigkeitsbereich ist die Stadt Willich.
(3) Der Sitz des Ortsverbandes ist die Stadt Willich

§ 2 Selbstverständnis udn Zweck

(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich sieht sich als notwendiger
Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern der sich weltweit formierenden Grünen
Bewegung.

(2) Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind offen für alle, die in nicht korrumpierbarer
Anpassungsfähigkeit mit uns gemeinsam für eine ökologische, gewaltfreie, soziale und
basisdemokratische (dezentrale) Gestaltung aller Lebensbereiche eintreten wollen und von
aktiver Toleranz auch und gerade gegenüber Randgruppen und Minoritäten getragen ist.

(3) Unser Umweltverständnis umfasst alle Bereiche der belebten und unbelebten Natur, die in
ihrer Endlichkeit ein unbegrenztes Wachstum nicht zulässt. Und da Naturgesetze
unveränderbar sind, nicht aber sozioökonomische Gegebenheiten, wollen wir den Weg
bereiten für eine lebensfreundlichere Bewusstseinslage, die es ermöglicht:

das ökologische und soziale Bewusstsein und Handeln fördern,

materielle und immaterielle Lebensbedingungen auf der Erde gerechter zu verteilen
und zu gestalten.

wirtschaftliche und gesellschaftliche Großstrukturen auf ein überschaubares Maß
zurückzuführen.

Frieden statt Krieg zu führen – untereinander und mit der Welt in der wir alle leben;
sie ist unsere einzige.
In diesem Sinne wollen wir aktiv die Politik in Willich gestalten undChancengleichheit und Zugang zu Bildungseinrichtungen für jeden sicherstellen,

sowie nachhaltiges Wirtschaften einfordern.
(4) Im Sinne der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebten Basisdemokratie verstehen
sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich in Entscheidungen, Beschlüssen und
Handlungen als autonomer Ortsverband. Die Autonomie findet ihre Grenzen, wo sie
menschliches Recht beschneidet.

  • Chancengleichheit und Zugang zu Bildungseinrichtungen für jeden sicherstellen,
  • sowie nachhaltiges Wirtschaften einfordern.
    (4) Im Sinne der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebten Basisdemokratie verstehen
    sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich in Entscheidungen, Beschlüssen und
    Handlungen als autonomer Ortsverband. Die Autonomie findet ihre Grenzen, wo sie
    menschliches Recht beschneidet.
§ 1 Name und Sitz
  1. Der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die lokale Organisation der politischen Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne des Parteigesetzes.
  2. Sein Tätigkeitsbereich ist die Stadt Willich.
  3. Der Sitz des Ortsverbandes ist die Stadt Willich
§ 2 Selbstverständnis und Zweck
  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich sieht sich als notwendiger
    Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern der sich weltweit formierenden Grünen
    Bewegung.
  2. Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind offen für alle, die in nicht korrumpierbarer
    Anpassungsfähigkeit mit uns gemeinsam für eine ökologische, gewaltfreie, soziale und
    basisdemokratische (dezentrale) Gestaltung aller Lebensbereiche eintreten wollen und von
    aktiver Toleranz auch und gerade gegenüber Randgruppen und Minoritäten getragen ist.
  3. Unser Umweltverständnis umfasst alle Bereiche der belebten und unbelebten Natur, die in
    ihrer Endlichkeit ein unbegrenztes Wachstum nicht zulässt. Und da Naturgesetze
    unveränderbar sind, nicht aber sozioökonomische Gegebenheiten, wollen wir den Weg
    bereiten für eine lebensfreundlichere Bewusstseinslage, die es ermöglicht:
    – materielle und immaterielle Lebensbedingungen auf der Erde gerechter zu verteilen
    und zu gestalten.
    – wirtschaftliche und gesellschaftliche Großstrukturen auf ein überschaubares Maß
    zurückzuführen.
    – Frieden statt Krieg zu führen – untereinander und mit der Welt in der wir alle leben;
    sie ist unsere einzige.
    In diesem Sinne wollen wir aktiv die Politik in Willich gestalten und
    – das ökologische und soziale Bewusstsein und Handeln fördern,
    – Chancengleichheit und Zugang zu Bildungseinrichtungen für jeden sicherstellen,
    – sowie nachhaltiges Wirtschaften einfordern.
  4. Im Sinne der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebten Basisdemokratie verstehen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich in Entscheidungen, Beschlüssen und Handlungen als autonomer Ortsverband. Die Autonomie findet ihre Grenzen, wo sie menschliches Recht beschneidet.
§ 3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten für Mitglieder
  1. Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich kann werden, wer sich zu deren grundsätzlichen Zielen bekennt, mindestens 16 Jahre alt ist und seine Aufnahme schriftlich beantragt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig für die Mitgliedschaft.
  2. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand, im Zweifel die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Erfolgt binnen drei Wochen nach Zugang des Aufnahmeantrags an den geschäftsführenden Vorstand kein Widerspruch des Vorstandes oder ein Verweis auf eine Mitgliederversammlung, so gilt die Mitgliedschaft als in Kraft getreten.
  3. Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Recht, Einrichtungen dieser Organisation in Anspruch zu nehmen. Sie haben das Recht und die Pflicht and er politischen Willensbildung der Partei teilzunehmen, die Ziele von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Wahlen zu unterstützen und auch sonst zu fördern.
  4. Sie haben die Pflicht, die nach Selbsteinschätzung festgesetzten Mitgliedbeiträge fristgerecht zu entrichten; eine Stundung ist auf Antrag möglich.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Die Streichung der Mitgliedschaft wird mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen
    – bei erheblicher Schädigung des Ansehens der Partei,
    – bei schuldhaftem Verstoß gegen die in Programm und Satzung niedergelegten
    Parteiinteressen.
    Gegen Streichung und Ausschluss ist der schriftlich begründete Widerspruch binnen
    Monatsfrist beim vorgeschalteten Parteiverband (Kreisverband Viersen) zulässig; er
    entscheidet nach Maßgabe seiner Statuten endgültig.
  6. Entsprechend dem Selbstverständnis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ihrem Verhältnis
    zur Parteizugehörigkeit als derzeit notwendiges Erfordernis auf dem Weg in eine
    menschlichere Zukunft sind Doppelmitgliedschaften redlicherweise ausgeschlossen. Das
    heißt: unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    Ortsverband Willich, ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in sowie die Tätigkeit oder
    Kandidatur für eine andere politische Partei bzw. parteiähnliche Organisation. Dies schließt
    eine Mitarbeit (Siehe § 4) nicht aus.
  7. Bürgerinitiativen, kommunale Wählergruppen nach dem Kommunalwahlgesetz NW und
    andere Vereinigungen, deren Verbandsinteresse nicht mit den grundsätzlichen Zielen von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kollidieren, bleiben von der Regelung des Abs. 6 unberührt.
§ 4 Mitarbeit
  1. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jeder mitarbeiten.
  2. Mitarbeiter haben alle Mitwirkungsrechte, soweit diese nicht durch gesetzliche Bestimmungen ausschließlich Mitgliedern vorbehalten sind.
  3. Mitarbeiter bedürfen keiner formalen Aufnahme.
§ 5 Parteiorgane
  1. Organe der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich, sind
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung als oberstes beschlussfassendes Organ besteht aus den geladenen und erschienen Mitgliedern der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich. Sie ist bei Anwesenheit eines Zehntels der Mitglieder, mindestens jedoch drei Personen, beschlussfähig.
  2. Die Einberufung soll unter schriftlicher Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand zwei Wochen vorher erfolgen. Eine Einladung per E-Mail ist nach Zustimmung des Parteimitgliedes zulässig. Auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder, mindestens jedoch drei Personen, hat der Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. In dringenden Fällen kann die Ladefrist verkürzt werden, wobei im begründeten Einzelfall die Ladung nicht schriftlich erfolgen braucht.
  3. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
    • Beschlussfassung über Satzung
    • Beschlussfassung über das Programm
    • Vorstandswahlen
    • Delegiertenwahl und Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten
    • Wahl von Kassenprüfer(innen)
    • Ausschluss von Mitgliedern
    • Auflösung des Ortsverbandes
  4. Beschlussfassungen über Personalangelegenheiten gemäß Abs. 3 Nr. 3 bis 5 müssen
    geheim durchgeführt werden. Zu Beschlussfassungen über Satzungsänderungen und
    Auflösung des Ortsverbandes ist schriftlich/per E-Mail über eine Beschlussvorlage mit der
    Einladung zu informieren.
§ 7 Vorstand
  1. Der Vorstand vertritt die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich, gegenüber anderen Ebenen der Partei und der Öffentlichkeit (Außenvertretung). Grundsätzlich hat sich der Vorstand auf die gesetzlichen Mindestaufgaben zu beschränken.
  2. Er sollte mindestens aus den zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und einem/einer Kassierer(in) als geschäftsführenden Vorstand (§11 Abs 4 PartG) bestehen. Auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands, kann die Mitgliederversammlung einen/eine Parteigeschäftsführer/in wählen, die den geschäftsführenden Vorstand unterstützt. Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung bis zu vier Beisitzer sowie einen Medienbeauftragten wählen. Die Mitglieder sind untereinander gleichberechtigt. Auf eine paritätische Zusammensetzung ist zu achten. Der/die Fraktionsvorsitzende sowie die grünen Mitglieder im Verwaltungsvorstand der Stadt Willich sind beratende Vorstandsmitglieder, sofern sie nicht gewählte stimmberechtigte Mitglieder sind.
  3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl eines Vorstandmitgliedes ist möglich. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes übt der alte Vorstand die Geschäfte kommissarisch weiter aus.
  4. In den Vorstand können alle Mitglieder gewählt werden, die Mitglied des Ortsverbandes sind. Beim geschäftsführenden Vorstand beträgt das passive Wahlalter 18 Jahre und es muss eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft vorliegen.
  5. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig, wobei ein Mitglied dem geschäftsführenden Vorstand angehören muss.
  6. Vorstandssitzungen sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder; diese haben beratende Stimmen. Personalangelegenheiten sind grundsätzlich Nicht-öffentlich zu beraten.
  7. Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, an deren Beschlüsse gebunden.
§ 8 Kassenprüfung

Der bzw. die Kassenprüfer überprüfen einmal jährlich die Kassenführung des
geschäftsführenden Vorstandes und bereichten über das Ergebnis der Kassenprüfung auf der
nächsten Mitgliederversammlung. Sollte kein Kassenprüfer gefunden werden, so übernimmt
ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle oder des Kreisvorstandes diese Funktion. Mitglieder des
Vorstandes des Ortsverbandes der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind als Kassenprüfer
ausgeschlossen.

§ 9 GRÜNE JUGEND bzw. GRÜNE JUGEND KIDS
  1. Die GRÜNE JUGEND sind die Jugendorganisation des Ortsverbandes der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die Mitgliedschaft in der Jugendorganisation gelten die Bestimmungen des § 3 analog. Das Mitgliedsalter bei der GRÜNE JUGEND ist zwischen 14 und 28 Jahren.
  2. Die GRÜNE JUGEND wählen sich eine Sprecherin und einen Sprecher, sowie stellvertretende Sprecherin bzw Sprecher, die ihre Interessen auch gegenüber dem Ortsverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten.
  3. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die GRÜNE JUGEND und stellt Haushaltsmittel zur Verfügung.

§ 10 Parteiauflösugn

Über die Auflösung der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Willich entscheidet
die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit. Wenn nichts anderes beschlossen ist,
wird das Vermögen für mindestens sechs Jahre vom Kreisverband kommissarisch verwaltet
und fällt danach an eine gemeinnützige Bürgerinitiative oder einen anerkannten
Wohlfahrtsverband.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für den Ortsverband Willich der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist
Krefeld.

§ 12 Änderungen und Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt nach Abstimmung über diese Satzung in Kraft. Änderungen der Satzung
bedürfen der Zweidrittelmehrheit einer Mitgliederversammlung.