Vergangenes Jahr war Kommunalwahl in Willich. Aktuell stehen wir kurz vor der Bundestagswahl und im nächsten Jahr schließen sich schon die Landtagswahlen in NRW an. Plakate werden von den Parteien aufgestellt, Anzeigen geschaltet und Aktionen durchgeführt. Aber: Wer bezahlt das eigentlich alles?
Die Antwort auf diese Frage kann nur lauten: Es kommt auf die Partei und die Ebene (Bund, Land, Kommune) an. Und leider muss man bei den Erklärungen etwas ausholen. Eine ausführliche Darstellung können Sie auf unserer Homepage nachlesen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Kommunalpolitik in Willich und die Willicher GRÜNEN.
Grundsätzliches
Bei der Finanzierung im Rahmen der Kommunalpolitik muss unterschieden werden zwischen dem eigentlichen Ortsverband einer Partei und der Tätigkeit ihrer Fraktion im Rat einer Gemeinde. Für die Bildung einer Fraktion stellen die Parteien im Vorfeld von Wahlen Listen und Wahlkreiskandidaten auf; die Gewählten ziehen dann in den Stadtrat ein. Weitere von den Parteien entsandte sachkundige Bürger:innen ergänzen in den Ausschüssen. Die Fraktionen im Stadtrat und den Ausschüssen treffen auf politischer Ebene Entscheidungen, die durch die Verwaltung umzusetzen sind. Fraktionen werden daher vom Gesetzgeber als Teil der Verwaltung verstanden. Die „Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ (GO NRW) regelt die grundsätzlichen Verantwortlich- und Zuständigkeiten.
Finanzierung einer Fraktion
Alle Ausgaben der Fraktionen, die mit ihrer unmittelbaren politischen Tätigkeit zu tun haben, werden von der Stadt Willich bezahlt bzw. gestellt. Hierzu gehören: Sachausstattung (Büro, Computer, Telefonanlage etc.), Personal (Fraktionsgeschäftsführer:in) als auch bestimmte Dienstleistungen (Gutachten etc.) Der finanzielle Rahmen ist festgelegt und richtet sich nach der Größe der Fraktion.
Entschädigungsverordnung
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger:innen sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Ihnen wird aber für Ihren Einsatz eine Entschädigung gezahlt (§45, §46 GO NRW). Die sogenannte Hauptsatzung der Stadt Willich als zentrale Rechtsschrift auf kommunaler Ebene führt in §12 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz) Details für die Umsetzung aus. Die Höhe der Sätze regelt die „Verordnung über die Entschädigung kommunaler Vertretungen“ (EntschVO).
Zu den monatlichen Pauschalen für Ratsmitglieder werden für besonderen Funktionen (Fraktionsvorsitz, Ausschussvorsitz etc.) weitere Zuschläge als monatliche Pauschale entschädigt. Sitze in Gremien wie beispielsweise den Landschaftsverbänden werden nach Position und Häufigkeit der Sitzungen entschädigt. Deren Höhe regelt ebenso die Entschädigungsverordnung oder die Satzung des jeweiligen Unternehmens (beispielsweise Stadtwerke Willich). Sachkundige Bürger:innen erhalten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und den Fraktionssitzungen zu deren Vorbereitung eine Entschädigung, die an die Häufigkeit der Sitzungen gebunden ist.
Für die Stadt Willich gelten folgende Sätze:
- Einfaches Ratsmitglied: 417,20€ als Monatspauschale
- Monatliche Zuschläge für besondere Positionen nach EntschVO
- Sachkundige:r Bürger:in: 32,30€ pro Sitzung (Ausschuss oder Fraktion)
- Sitzungsgelder für Gremien (Bsp.: Landschaftsverband): nach Sitzungshäufigkeit
Diese Gelder werden unmittelbar den Personen ausgezahlt. Daher müssen sie von den Empfängern als Einnahmen im Rahmen der Lohnsteuererklärung angegeben werden. Hier gelten in Bandbreite spezielle Freibeträge.
Finanzierung des grünen Ortsverbands der Partei
Da eine Fraktion als Teil der Verwaltung gesehen wird, die ihre Arbeit aus Steuergeldern finanziert, darf es nicht zu einer Durchmischung von Fraktions- und Parteigeldern kommen. Beispielsweise darf ein Parteitreffen nicht in den Fraktionsräumen stattfinden. Erst recht ist es nicht erlaubt, städtische Gelder beispielsweise für Wahlkampfzwecke einzusetzen. Daher sind Parteien auf andere Finanzierungsquellen angewiesen. Während die Fraktionen bei der Finanzierung alle gleich behandelt, sind die Finanzierungsquellen der Willicher Parteien höchst unterschiedlich.
Für den Ortsverband der Willicher Grünen ergaben sich Einnahmen in 2020 aus:
- Anteile aus Mitgliedsbeiträgen: 1.981 €
- Parteispenden der Ratsmitglieder („Mandatsabgabe“): 11.274 €
- Spenden von Parteimitgliedern: 2.771 €
Einnahmepositionen OV Willich
Auf freiwilliger Basis legt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedes Parteimitglied den Monatsbeitrag selbst fest. Empfehlung bzw. Wunsch ist die Abgabe von 1% des Nettoeinkommens; einen Mindestbeitrag gibt es nicht. Von den Mitgliedsbeiträgen der Willicher Parteimitglieder geht ein Teil (10 €/Monat) an die übergeordneten Parteigliederungen (Kreis, Land, Bund). Die Spanne zum monatlichen Mitgliedsbeitrag verbleibt beim Ortsverband. Für die Willicher GRÜNEN darf in der Frage der Mitgliedschaft der Einkommensstatus keine Rolle spielen. Besonders jungen Menschen und sozial schwächeren soll politische Aktivität ohne gleichzeitiges finanzielles Engagement ermöglicht werden. Daher gibt es bei uns einige „Nullzahler:innen“. In früheren Jahren führte dies in der Gesamtaufrechnung zu Nachzahlungen zu Lasten unseres Ortsverbands. Mit nun 64 Mitgliedern (Stand: 29.04.2021) bei stark steigender Tendenz ist hier in den letzten zwei Jahren ein deutliches Plus zu verzeichnen.
Wichtigste Finanzierungsquelle sind die Parteispenden der Ratsmitglieder (Mandatsabgabe). Vom einfachen Ratsmandat werden 25% an unseren Ortsverband gespendet; von Zusatzfunktionen jeweils 30%. Dazu kommen anteilige Spenden aus Sitzungen von Gremien. Diese Abgaben sind grundsätzlich freiwillig. Daneben gibt es Spenden von grünen Parteimitgliedern. Dies ist eher die Ausnahme wie beispielsweise beim Kommunalwahlkampf. Insgesamt sind dies im Vergleich kleine Summen. Grundsätzlich gibt es für alle Abgaben eine Spendenbescheinigung, die im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bis zu festgelegten Höchstsätzen zu 50% steuermindernd wirken.
Umgang mit Unternehmensspenden
Nicht aufgeführt in der Aufstellung der Einnahmen der Willicher Grünen sind Unternehmensspenden – es gibt keine. Das Problem an einer Unternehmensspende: Das Spenderunternehmen könnte eine Gegenleistung erwarten, auch wenn dies nicht ausdrücklich benannt wird. Umgekehrt könnte auch die empfangende Partei einer Spende unterschwellig bei der Entscheidungsfindung in Rat und Ausschuss beeinflusst werden. Neutralität, Transparenz und Gleichbehandlung sind aus grüner Sicht fundamentale Säulen einer gerechten Gesellschaft und funktionierenden Demokratie. Entsprechend haben auch die Bundesgrünen einen strengen Spenden-Kodex für sich aufgestellt.
Während es bis zur sogenannten Maskenaffäre lange Zeit politischen Widerstand gegen ein Lobbyregister gab, sind Großspenden an Parteien über 50.000 € schon länger beim Bundestag meldepflichtig. So spendete auch ein Willicher Unternehmen in zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl einen meldepflichtigen Großbetrag.
Ausgabepositionen OV Willich
Wie dargelegt wird jede Parteiaktivität ausschließlich aus privaten Geldern der Mitglieder finanziert. Nach dem großartigen Zuspruch bei der letzten Kommunalwahl sind auch unserer finanziellen Möglichkeiten sprunghaft gestiegen. Da wir als Partei juristisch vereinsähnlich behandelt werden, müssen die eingenommenen Gelder für die Satzungszwecke ausgegeben und den Mitgliedern ein Rechenschaftsbericht vorgelegt werden. Die generellen Posten ergaben sich im abgelaufenen Jahr wie folgt:
- Wahlkampf: 25.504€
- Laufender Geschäftsbetrieb: 1.885€
- Veranstaltungen (GRÜNES FORUM, Bürgertreffen etc.): 1.523€
- Werbung/Internet: 1.410€
Der mit Abstand größte Posten war natürlich der Kommunalwahlkampf, für den wir Rücklagen aufgebraucht haben. Veranstaltungen wie das GRÜNE FORUM haben im abgelaufenen Jahr wegen der Pandemie nur zu Beginn stattfinden können. Auch Aktionen wie zuletzt unser Frühlingsset und Plogging waren nur eingeschränkt möglich. Wenn die Infektionslage es zulässt, werden wir alle Arten von Bürger:innenformaten wieder stark ausbauen; unsere neuen finanziellen Möglichkeiten geben uns hierfür glücklicherweise große Möglichkeiten.