Kein Thema wurde im ersten Halbjahr 2023 so emotional aufgeladen diskutiert, wie die Novelle des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Ja, Sie lesen richtig: es gab kein neues »Heizungsgesetz«. Vielmehr wurde ein bereits im Jahre 2020 beschlossenes Gesetz angepasst. Darüber hinaus zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass wir Menschen dazu tendieren, gegenwärtigen Schmerz (z. B. Kosten) als schlimmer zu empfinden als zukünftigen.
Die These, die ich im Folgenden mit unseren persönlichen Daten und Fakten untermauern werde, lautet: »Auch wenn eine Gasheizung kurzfristig billiger ist, wird Geothermie langfristig günstiger sein.«
Nun zu unserem konkreten Heizungsprojekt: Im vorletzten Jahr erhielt unsere Doppelhaushälfte (Baujahr 2006, Fußbodenheizung; Wohnfläche ca. 140 m2) eine Wärmepumpe mit Geothermie. (Die nachfolgenden Zahlen und Förderungen entsprechen dem damaligen Stand.)
Eingebaut wurden eine Wärmepumpe mit einer Leistung von 7,9 kW bei einem Wasserspeicher von 200 l. mit einer COP (Effizienzkennzahl) von 4,9. Die notwendige Bohrung hatte ein Tiefe von 120 m.
Die gesamten Kosten (Bohrung ca. 10.000 €, Wärmepumpe ca. 22.000 €, Beratung etc. 4.000 €) beliefen sich auf ca. 36.000 €. Nach Abzug der damaligen 40 % BAFA- sowie Bohrförderung hatten wir letztendlich 20.000 € selbst zu tragen. Der Einbau einer Gasheizung dagegen hätte nur etwa 10.000 € gekostet. Haben wir uns unsere klimafreundliche Heizung also letztendlich zusätzliche 10.000 € kosten lassen?
Dieser Schluss ist weit verfehlt. Lege ich die aktuellen Tarife der Stadtwerke Willich (Strom: 33,4 Cent/kWh und Gas: 10,85 Cent/kWh) zugrunde, ergibt sich folgende Rechnung (Stand Frühjahr 2024):
Bisher kamen wir bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh auf jährliche Heizkosten in Höhe von über 2.300 € (incl. Grundgebühr). Dem steht jetzt ein um etwa 3.000 kWh erhöhter Stromverbrauch zum Gesamtpreis von etwa 1.000 € gegenüber. Wir heizen somit jedes Jahr mit unserer Wärmepumpe um mehr als 1.300 € günstiger als mit der Gasheizung. Insgesamt hebt sich der Nachteil des höheren Anschaffungspreises nach knapp 8 Jahren auf und geht dann in einen Vorteil über. Bei einer erwartbaren Laufzeit der Wärmepumpe von etwa 25 Jahren, werde ich am Ende einen Vorteil von etwa 23.000 € erzielt haben. Dabei sind die zu erwartenden Energiepreissteigerungen noch gar nicht berücksichtigt.
Außerdem gilt:
- Mit einer eigenen PV-Anlage reduzieren sich die Stromkosten auf ca. 770 € und die Amortisationsdauer auf ca. 6,5 Jahre.
- Die Möglichkeit der Kühlung um ca 3° C im Sommer.
- Versorgungssicherheit: Es sind keine Lieferengpässe zu erwarten, da wir Strom selbst produzieren können und nicht auf Importe angewiesen sind.
- Wenn die Heizung in ferner Zukunft dann doch ersetzt werden muss, fallen die Bohrkosten nicht erneut an.
- Last not least: Auf diese Weise leisten wir einen Beitrag zur generationsgerechten Klimawende.
Auf den möglichen Vorwurf, ich hätte mir das Projekt schöngerechnet, kann ich nur entgegnen: Dieses sind meine echten Zahlen, die für andere Haushalte anders aussehen können. Daher habe ich alle Zahlen in einer Tabelle erfasst und stelle diese gerne zur Verfügung, damit jeder selbst seine (Plan-)Zahlen eingeben kann; in diesem Fall bitte ich um eine kurze Nachricht an paul.muschiol@gruene-willich.de
Übrigens: aktuell planen wir eine Wärmepumpe in unserem Elternhaus (Baujahr 1975, keine Fußbodenheizung). Hierüber werde ich dann gern im nächsten Jahr berichten.
Förderung für den Heizungstausch:
- Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen offensteht.
- Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 % ab, zunächst am 1. Januar 2029 auf 17 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.
- Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
- Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 % betragen. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Quelle: BMWK