Pflegenotstand mit Ansage

Demografischer Wandel

Vier von fünf Pflegebedürftigen wurden 2019 zu Hause versorgt, davon 70 Prozent überwiegend durch Angehörige. Sie sind damit das größte deutschlandweit tätige »Pflegeunternehmen«! Das bedeutet nicht weniger, als dass unsere Sozialsysteme heute schon zusammenbrächen, würden Angehörige diese Leistungen nicht erbringen.

Wichtigste Voraussetzung dafür, dass hilfe- und pflegebedürftige Menschen in einer eigenen Wohnung leben können, sind neben angepassten Wohnbedingungen vor allem Angehörige, die sich die Pflege und Betreuung zutrauen. Hierzu braucht es ein zuverlässiges Unterstützungs-Netzwerk zur eigenen Entlastung, denn sehr viele pflegende Angehörige muten sich neben Familie, Haushalt und oftmals eigener Berufstätigkeit zu viel zu und werden durch diese Dauerüberlastung selbst krank.
Zunehmend wichtig sind deshalb entlastende Betreuungs- und Pflegeangebote in Form von ambulanten Pflegediensten. Vor allem auch in Form von wohnortnahen Tagespflege- und Kurzzeitpflegeplätzen. Schon heute gibt es kein bedarfsgerechtes wohnortnahes Angebot; die geburtenstarken Jahrgänge kommen aber noch!

Auch im Stadtgebiet Willich fehlen ausweislich des Berichts »Kommunale Pflegeplanung 2021« bis zum Jahr 2024 etwa 40 Tagespflegeplätze. In Anrath und Schiefbahn gibt es noch immer keine Kurzzeitpflegeplätze. Bezogen auf den Kreis Viersen ist die Versorgung in der vollstationären Dauerpflege zwar nahezu geglückt. Für die Stadt Willich aber ist eine Unterversorgung von 152 Plätzen bis zum Jahr 2024 festzustellen. Vor allem: ein Dauerpflegeplatz irgendwo im Kreis Viersen ist für Angehörige aus Willich sicherlich kein Angebot, das man guten Gewissens annehmen möchte.
Der Fachkräftemangel in Pflege- und Gesundheitsberufen wird seit Jahren ausführlich beschrieben und beklagt. Die Arbeitsbedingungen haben sich dagegen weiter verschlechtert. Durch die Zusatzbelastungen der Pandemie sind noch mehr Pflegefachkräfte langfristig erkrankt oder sind dem mit einer Kündigung zuvorgekommen. Allein mit finanziellen Anreizen wird ein Umsteuern dauerhaft nicht möglich sein. Das Ausrufen von 5.000 zusätzlichen Stellen für Pflegekräfte durch den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss den betroffenen Fachkräften wie Hohn vorgekommen sein.

Daher muss der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten wohnortnahen Tagespflege- oder Kurzzeitpflegeplatz schaffen. Nur so werden wir verhindern, dass sich Angehörige aus der Pflege ihrer Angehörigen verabschieden. Im Alter gut versorgt zu sein und selbstbestimmt leben zu können, darf keine Frage des eigenen Geldbeutels sein!