Die Corona-Pandemie hält unsere Stadt seit zwei Jahren »auf Trab«. Die Bundesregierung und das Land NRW reagieren stets mit verschiedenen Maßnahmen auf das jeweilige Infektionsgeschehen. Nachdem bis zur Jahresmitte 2021 durch Impfangebote für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren der Schutz vor einer schweren Erkrankung sowie deren Folgen möglich war, hat sich die Stadt Willich im Herbst entschieden, auch für den Schutz der Kleinsten eine besondere Investition zu tätigen.
So wurden auf Drängen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nach umfangreichen Beratungen in verschiedenen Ausschüssen bis zum vergangenen Jahresende alle Räume aller Kindertagesstätten mit insgesamt 232 Luftfilteranlagen ausgestattet. Auch in Willicher Grundschulen wurden insgesamt 182 Räume mit insgesamt 364 Geräten versorgt. Da zum Zeitpunkt der Diskussion noch keine Kinderimpfung zur Verfügung stand, wurden auch 43 Räume von 5. und 6. Klassen mit 86 Geräten bestückt.
Es waren sich zuvor alle Fraktionen schnell einig, dass gehandelt werden muss, zum Schutz der Kinder, des Personals sowie zur Vermeidung von Schließungen. In seiner Einschätzung zu mobilen Luftreinigern kam das Umweltbundesamt am 09. Juli 2021 zu dem Schluss: »… dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene […] mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren«.
Nun galt es allerdings zu definieren, welche Räume in diesem Sinne »ausreichend gelüftet« werden können und welche nicht. Hintergrund: Es sollte vom Land nur Zuschüsse zur Anschaffung von Geräten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit geben.
Unsere Fraktion richtete dabei das Augenmerk auf die ebenfalls vom Umweltbundesamt herausgegebenen Hinweise zum richtigen Lüftungsverhalten und deren Fazit, wonach nur eine Kombination möglichst vieler Maßnahmen (AHA- und L-Regel) einen Schutz vor Ansteckung in Innenräumen bieten können.
Gerade in Kindertagesstätten, wo nicht alle Maßnahmen (Maskentragen, Abstand) zu gewährleisten sind, lässt sich laut Umweltbundesamt »mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 (Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit) ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen.« So freuen wir uns mit dem Kämmerer Dr. Berg, der mit der Anschaffung sogar günstiger »weggekommen« ist als im September befürchtet.