Regelung über den Besitz von Schusswaffen

Beschlussvorlage:
Zur Verbesserung der Sicherheit gegen Unfällen mit Schusswaffen wird die Verwaltung beauftragt in Zusammenarbeit mir den Polizeibehörden folgende Schritte zu ergreifen:

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, alle Waffenbesitzer nochmals schriftlich über die sichere Verwahrung und Haltung zu informieren. Hierzu zählt u.a. die sichere Verwahrung in einem Waffenschrank, dessen Schlüssel sich stets beim Besitzer befinden muss bzw. die Nichtverwendung von persönlichen Daten bei Zahlencodes.
2.) Alle Waffenbesitzer werden zeitnah auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft.
3.) Die Schützenvereine werden gebeten alle Sportschützen zu melden, die durch Tod oder Kündigung ausscheiden, sodass die zuständige Behörde die Waffen einziehen kann.

Der Antrag erfolgt auf Anregung von  Ratsmitglied Hagen Becker.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raimund Berg


Fraktionsvorsitzender