Haushalt: Erläuterung der Position ‚Aufwand aus Bankgebühren‘

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Erläuterung der folgenden Position:

• 54992200 Aufwand aus Bankgebühren (S 550, Aufwandskostenstelle):
Alter Ansatz: EUR 10.000
Neuer Ansatz: EUR 40.000

Was ist der Grund für die erhebliche Erhöhung und welche Bankgebühren werden hierüber abgedeckt?

Hierbei bitten wir zu berücksichtigen, dass eine weitere Gebührenart (S 549, Aufwandskostenstelle: 54316100) Aufwand aus Kontoführungsgebühren iHv unveränderten EUR 28.000 existiert.

Wie grenzt sich die Aufwandsart 54992200 von der Aufwandsart 54316100 ab?