Was ist Grüne Kommunalpolitik in Willich?

Wahlkampfstand 2014 - Foto: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Willich

Die Wahlen zur Kommunalpolitik sind lange gelaufen. Am 25. Mai 2014 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Willich ihren neuen Stadtrat gewählt. Und den Bürgermeister. Und den Kreistag. Und die Europawahl war ja auch noch. Viel auf einmal.

Was macht überhaupt eine Fraktion im Stadtrat genau? Wie unterscheidet sich ihre Arbeit von der im Kreistag? Welche Einflüsse haben eigentlich die Bundes- und gar die Europapolitik auf das Wirken in einer Stadt? Und was kann daran jeweils „GRÜN“ sein?

Um die Abläufe von Kommunalpolitik zu verstehen, muss ein wenig ausgeholt werden: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantiert den Gemeinden und größeren Städten das Recht auf Selbstbestimmung in gesetzlich definierter Bandbreite; das wird als kommunale Selbstverwaltung bezeichnet. Der Leitgedanke: Wichtige, die Gemeinde betreffende Entscheidungen sollen nicht zentral übergeordnet, sondern eben auch in der Gemeinde und in Form der repräsentativen Demokratie durch die Gemeinde selbst getroffen werden.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass eine Gemeinde „tun und lassen kann“, was sie will. Hier wird unterschieden zwischen pflichtigen Aufgaben, übertragenen Aufgaben und freiwilligen Aufgaben. Pflichtaufgaben sind beispielsweise die Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge und die Unterhaltung von Schulgebäuden. Übertragene Aufgaben sind das Passwesen, Standesamt etc. Freiwillig sind beispielsweise der Bäderbetrieb („de Bütt“) und die Schlossfestspiele. Um den Spielraum kommunalen Handelns ausloten zu können, ist es wichtig, die Verteilung dieser Aufgaben zu kennen. Pflichtaufgaben und übertragene Aufgaben müssen kraft Gesetzes durch die Gemeinde in vollem, vorgeschriebenem Umfang geleistet werden. Über die freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst. Der „Haken“: Pflichtige und übertragene Aufgaben benötigen bereits derart viele Ressourcen (vor allem finanziell), dass für die freiwilligen Aufgaben nur noch ein geringer Spielraum verbleibt. Im Zuge der Harmonisierung von EU-Recht wird sich dieser Trend mutmaßlich verstärken.

Viele Städte und Gemeinden in NRW, wie die Nachbarstadt Krefeld, befinden oder befanden sich im sogenannten Nothaushalt. Das bedeutet konkret, dass vorrangig Pflichtaufgaben zu erfüllen sind. Der Spielraum eigenständigen kommunalen Handelns geht „gegen Null“, sobald Finanzmittel für freiwillige Aufgaben eingesetzt werden sollen. Willich gehört zu den wenigen Kommunen, die nicht mit einer Haushaltssperre belegt sind.

Die pflichtigen und übertragenen Aufgaben leistet die Verwaltung weitgehend selbständig im Rahmen entsprechender Gesetze. Anders sieht es hingegen bei den freiwilligen Aufgaben aus. Hier beginnt eigentlich Kommunalpolitik. Der Stadtrat beschließt, was man sich als freiwillige Aufgaben „leisten kann“ und auch will. Die Ratsmitglieder haben hierbei die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Anders als in der Landes- oder Bundespolitik soll der Rat im Sinne der repräsentativen Demokratie unmittelbar die Interessen der Gemeindemitglieder umsetzen. Sie und ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt und nicht etwa übergeordnete Parteiinteressen.

Damit das gewinnbringend gelingen kann, setzt dies ein enges Zusammenspiel aller Beteiligten voraus: Bürger, Politiker, Verwaltung. Der Politik kommt hierbei die Aufgabe zu, mit dem„Ohr eng an der Gemeinde“ zu sein und die Wünsche in Richtung von Gestaltungmaßnahmen zu formulieren. In inhaltlich zugeordneten Ausschüssen (beispielsweise Planungsausschuss, Umweltausschuss) erfolgen der Meinungsaustausch und je nach Anlass Beschlussempfehlungen für spätere Ratssitzungen.

In diesen Ausschüssen werden die Themen in enger Rücksprache mit den fachlich beauftragten Verwaltungsmitarbeitern und bei Bedarf weiteren Sachkundigen und Betroffenen besprochen. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind das Fachpersonal, das die Fragen zur gesetzeskonformen Umsetzung abklärt und Hintergrundinformation bereitstellt. Ohne dieses Spezialwissen ist gestaltendes Wirken nicht möglich, da der „Feierabendpolitiker“ (im Wortsinn) eine derart tiefgehende fachliche Einarbeitung in der Regel nicht leisten kann.

Auf kommunaler Ebene ist die Zielsetzung aller Parteien also identisch: Man möchte das Beste für seine Stadt und ihre Bür-
gerinnen und Bürger. Wenn dies die Ausgangslage von Kommunalpolitik ist: Müssten dann nicht alle Parteien das Gleiche wollen? In der Theorie ist das so. Und die Praxis in Willich zeigt, dass in der weit überwiegenden Mehrheit der Themen auch Konsens zwischen den Parteien besteht. So etwas wie Regierungspartei und Opposition sind in der Kommunalpolitik fehl am Platz und widersprechen der Idee der Gesetzgebung zur kommunalen Selbstverwaltung.

Wo sind dann noch die Unterschiede zwischen den Parteien? Im Wettbewerb ist jede Partei bemüht, ihr „Ohr“ besonders nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu haben und ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen. So sind wir GRÜNEN jederzeit ansprechbar und reagieren zeitnah. Gerne können Sie unsere öffentlichen Sitzungen besuchen. Auf unserer Website erfahren sie jederzeit die aktuellen Termine (www.gruene-willich.de).

Selbstverständlich können Sie uns bei einem Anliegen oder Interesse einfach über E-Mail oder Facebook erreichen (Kontaktdaten siehe letzte Seite). Benötigen Sie politische Unterstützung für eine Interessengemeinschaft? Laden Sie uns einfach zu einem Informationsaustausch ein. Oder möchten Sie sich direkt in Parteiarbeit einbringen? Kein Problem – bei den GRÜNEN benötigen Sie noch nicht einmal ein„Parteibuch“; Ideen und Gestaltungswille sind völlig ausreichend und jederzeit willkommen.

Aber natürlich reagieren die Parteien nicht nur auf Nachfrage. Sie ergreifen auch selbst die Initiative: Wie kann die Stadt Willich attraktiver gestaltet werden? Auf welche Entwicklungen muss Politik schon heute reagieren? Wie kann Willich zukunftssicher aufgestellt werden?

Das wichtigste politische Mittel der Gestaltung ist der Antrag. Hierin formuliert eine Partei einen Gestaltungs- bzw. Änderungsvorschlag. Die Verwaltung ordnet den Antrag inhaltlich einem Ausschuss zu, gibt eine Einschätzung zur inhaltlichen Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit ab und formuliert eine Entscheidungsempfehlung. Die endgültige Entscheidung trifft nach Vorberatung im zuständigen Ausschuss in der Regel der Stadtrat. Die Verwaltung ist gegenüber dieser Entscheidung weisungsgebunden. Neben der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern schärft eine Partei ihr Profil somit durch das Instrument des Antrags.

Aus GRÜNER Sicht reicht es nicht, alle paar Jahre zur Wahl ein „Hochglanzblättchen“ zu verteilen, in dem viel versprochen und später wenig gehalten wird. Politischer Erfolg ist an den Taten messbar. GRÜNE Anträge, Anfragen und Umsetzungen können Sie daher jederzeit auf unserer Website nachverfolgen.

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Fotos: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Willich